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Die Bun­des­re­gie­rung hat nachgebessert:
Nun gibt es für den Mit­tel­stand Kre­di­te, bei de­nen der Staat zu 100 Pro­zent haf­tet.

Die Bundesregierung hat nun die Vergabe von KfW-Schnellkrediten für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern mit einem Volumen bis zu 800.000 Euro im Schnellverfahren beschlossen.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
• Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
• Finanziert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).
• Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
• Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
• Der Zinssatz soll 3% betragen und die Laufzeit ist mit 10 Jahren angegeben.
• Die Tilgung soll in den ersten beiden Jahren ausgesetzt werden können.
• Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder vorzeitiger Rückzahlung des Kredits sollen keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben werden.
• Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
• Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Bundesfinanzminister Scholz strebt eine Bearbeitung der skizzierten Schnellkredite ab Gründonnerstag, den 9. April 2020, an.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.

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