Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen sowie die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung leicht angepasst. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Sie gilt aber weiterhin u.a. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Krankhäusern und Pflegeheimen.
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