Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Einen ersten Überblick erhalten Sie mit Klick auf diesen Link.
Weitere Informationen