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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert

die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist aufgrund der Corona-Pandemie weiter verlängert worden. Der Bundestag hat nun das entsprechende Gesetz beschlossen.
Die "Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – Änderung des COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetzes" ist am 30. September 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO für den Insolvenzgrund der Überschuldung weiter bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt bleibt, wenn die Insolvenzreife auf der Coronakrise beruht und Sanierungsaussichten bestehen.

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