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ÜBERBLICK: CORONAHILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Copyright: Wirtschaft.NRW


Es gibt diverse Wirtschaftshilfen während der Pandemie.
Hier erhalten Sie einen Überblick:
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Soforthilfe: Förderzeitraum: März – Mai 2020

Copyright: MWIDE NRW


Aktueller Stand: Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können. Anfang Dezember haben daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail erhalten, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr 2020 abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.

Aktuelle Informationen zum Rückmeldeverfahren inkl. Erklär-Video + FAQ unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
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Überbrückungshilfe I + II

Überbrückungshilfe I: Förderzeitraum: Juni – August 2020
Aktueller Stand: Die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) ist mittlerweile abgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2021 ist die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe 1. Phase einzureichen. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragsstellung über den beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt ausschließlich über die digitale Plattform. Aktuell ist die Schlussabrechnung im System nicht freigeschaltet und somit ist es nicht möglich, eine Abrechnung einzureichen.

Aktuelle Informationen zur 1. Phase der Überbrückungshilfe:
• NRW: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
• Bund: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html

Überbrückungshilfe II: Förderzeitraum: September – Dezember 2020
Aktueller Stand: Die Überbrückungshilfe II kann nun bis zum 31. März 2021 beantragt werden.

Aktuelle Informationen zur 2. Phase und zur Antragsplattform:
• NRW: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2
• Bund: https://www.ueberbrueckungshilfe-
unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
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November- und Dezemberhilfe

Copyright: Wirtschaft.NRW


Novemberhilfe: Förderzeitraum: November 2020
Aktueller Stand: Anträge können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.

Aktuelle Informationen zur Novemberhilfe und zur Antragsplattform:
• NRW: https://www.wirtschaft.nrw/ausserordentliche-wirtschaftshilfe-fuer-den-monat-november-novemberhilfe
• Bund: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

Dezemberhilfe Förderzeitraum: Dezember 2020
Aktueller Stand: Antragsstellung auch für die Dezember-Hilfe möglich, weitere Infos hier:
https://www.wirtschaft.nrw/ausserordentliche-wirtschaftshilfe-fuer-den-monat-november-novemberhilfe

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Überbrückungshilfe III (inkl. Neustarthilfe)

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Förderzeitraum: Januar – Juni 2021 (Neustarthilfe ab Dezember 2020)
Aktueller Stand: Antragstellung seit 10. Februar 2021 möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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