bubble

NEUES MASSNAHMENPAKET DER GROKo

Dies sind die Ergebnisse der Verhandlungen des Koalitionsgipfels vom 22. April.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze:

- Ab 1. Mai bis 31.12.2020: Für in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer Öffnung der bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe.

- Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

- Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs nach dem SGB III um drei Monate für Personen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

- Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7%.

- Möglichkeit der pauschalierten Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen (Verlustverrechnung).

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 22.4.2020 finden Sie im Wortlaut hier.

zurück