bubble

„Arbeiten in der Krise“
Regionale Plattform der Arbeitsagentur

Auch in Zeiten der Krise gibt es Unternehmen, die dringend Helfer & Fachkräfte in Vollzeit, Teilzeit und auf Minijob-Basis benötigen. Andererseits suchen viele Menschen eine (zusätzliche) Arbeit.
Die neue regionale Plattform „Arbeiten in der Krise“ der Arbeitsagentur Bergisch Gladbach unterstützt dabei, beide Seiten miteinander in Kontakt zu bringen.

Die Internet-Seite der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bergisch-gladbach/arbeiten-in-der-krise informiert über die Hintergründe und bietet über zwei Formulare – Arbeitsangebot für Unternehmen & Arbeitsgesuch für Suchende – die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage zueinander zu bringen.

Die Expert/innen des Arbeitgeber-Services gleichen beides miteinander ab und stellen – entsprechende Übereinstimmungen vorausgesetzt – den Kontakt her. Schnell und unbürokratisch!

Alternativ können Sie sie auch per Mail kontaktieren:
BergischGladbach0c543a40034549e9b2c67907d26027f7.Arbeitgeber@d0e8cdcaf8fb4bf9a5234afcac41118aarbeitsagentur.de
oder telefonisch für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Leverkusen und den Oberbergischen Kreis unter:
02202 9333-794 – Frau Kramer
02202 9333-209 – Frau Yilmaz

Hinweise:
Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Neu ist dazu: Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei. Dabei darf das normale Nettoeinkommen nicht überstiegen werden.

Systemrelevante Branchen oder Berufe sind zum Beispiel:
- medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch Krankentransporte
- Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen 
- Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten 
- Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 
- Labordiagnostik 
- Apotheken 
- Landwirtschaft 
- Güterverkehr zum Beispiel für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel 
- Lebensmittelhandel – zum Beispiel Verkauf oder Auffüllen von Regalen 
- Lebensmittelherstellung 
- Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln 

Selbstverständlich nimmt der Arbeitgeber-Service auch weiterhin gerne Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen entgegen. Bitte kontaktieren Sie Ihren persönliche/n Ansprechpartner/in oder die Service-Hotline (0800 4 5555 20).

zurück