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Stundungen von Steuern (z.B.: Gewerbesteuer) möglich

NRW-Rettungsschirm: Bereits laufende Maßnahmen.
(Den Link zu der anschaulichen Präsentation des Maßnahmenpakets finden Sie weiter unten.)

Stundung von Gewerbesteuern (und weiteren Steuern) sowie deren Vorauszahlungsbescheide sind möglich. 

Bundesweite Maßnahmen (ab sofort bis 31.12.2020):

- Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen-/ Körperschaft-/ Umsatzsteuer)

- Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen-/Körperschaftsteuer sowie (übergleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer

- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Erlass von Säumniszuschlägen

- Hierfür steht nun in NRW ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
Das entsprechende Formular bekommen Sie über diesen Link.

Zu einer anschaulichen Präsentation des Maßnahmenpakets gelangen Sie über diesen Link.

Die Pressemitteilung der Regierung können Sie hier nachlesen.

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